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   BVerwG, 19.04.1972 - V C 38.71   

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https://dejure.org/1972,2370
BVerwG, 19.04.1972 - V C 38.71 (https://dejure.org/1972,2370)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1972 - V C 38.71 (https://dejure.org/1972,2370)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1972 - V C 38.71 (https://dejure.org/1972,2370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur Anschaffung und Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges im Rahmen der Kriegsopferfürsorge - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Auszug aus BVerwG, 19.04.1972 - V C 38.71
    Soweit die ärztlichen Äußerungen über den erhobenen Befund betroffen sind, handelt es sich letztlich um schriftliche Erklärungen eines Sachverständigen, die Urkunden nicht gleichgestellt werden können (BVerwGE 11, 124 [127]).
  • BVerwG, 21.11.1978 - 6 B 35.78

    Bindungswirkung rechtskräftiger Verwaltungsgerichtsurteile - Ärztliches Gutachten

    Ein derartiges Gutachten ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ferner keine "andere Urkunde" im Sinne des § 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO (BVerwGE 11, 124 [127]; 15, 196 [199]; Urteil vom 19. April 1972 - BVerwG 5 C 38.71 - [Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 7]).
  • BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 24.77

    Vertagungsantrag - Verlegungsantrag - Terminwahrnehmung - Gründe der Verhinderung

    Abgesehen davon, daß die von der Beschwerde bezeichnete und in dem Urteil des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1972 - BVerwG 5 C 38.71 - (Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 7) noch offengebliebene Frage, ob Tonbandaufnahmen im Rahmen des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO den Urkunden im Sinne dieser Vorschrift gleichzustellen sind, durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 65, 300, die im Schrifttum ganz überwiegend Zustimmung gefunden hat, wohl als geklärt angesehen werden kann, ist die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht gerechtfertigt, weil diese Rechtsfrage in dem künftigen Revisionsverfahren ebenso offenbleiben könnte wie in dem angefochtenen Urteil.
  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499

    Aufzeichnung einer Fernsehsendung kein Restitutionsgrund bei rechtskräftigem

    Zudem lösen Augenscheinsobjekte mangels schriftlicher Verkörperung keine Wiederaufnahme des Verfahrens aus (MüKoZPO/Braun/Heiß, 6. Aufl. 2020, ZPO § 580 Rn. 51, 52; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 153 Rn. 70; Greger in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 580 Rn. 16; Brandt in Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Aufl. 2023, S.III.3.b, Rn. 66; BVerwG U.v. 19.4.1972 - V C 38.71 - juris zu einem Granatsplitter).
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